Der Kliniksektor
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Aufgaben eines Krankenhauses
Schwere Erkrankungen bedürfen einer dauerhaften ärztlichen Beobachtung, pflegerischen Betreuung und eventuell einer aufwändigen und intensiven Behandlung. In solchen Fällen ist ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig. Ein Krankenhaus ist eine Einrichtung, die über entsprechende Spezialisten und die notwendigen medizintechnischen Geräte verfügt. Aufgabe eines Krankenhauses als moderner Dienstleistungsanbieter ist die flächendeckende und hoch qualitative Sicherstellung der stationären Behandlung. Mit anderen Worten: Ein Krankenhaus soll erkrankten, leidenden oder hilfesuchenden Menschen sowohl Diagnostik und Therapie als auch Pflege mit dem Ziel der medizinischen Rehabilitation anbieten. Zudem sind die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ein bedeutendes Glied in der stationären Versorgungskette.
Die vier Versorgungsstufen
Eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausversorgung in Deutschland wird durch ein gestaffeltes System von different ausgestatteten Kliniken ermöglicht.
Alle Krankenhäuser werden nach vier so genannten Versorgungsstufen eingegliedert:
- Krankenhaus der Grundversorgung: Ein Krankenhaus der Grundversorgung leistet einen Beitrag zur Grundversorgung der Bevölkerung. Es hat entweder eine Abteilung der Fachrichtung Innere Medizin oder der Chirurgie. In Ausnahmefälle stehen bei Bedarf auch beide Fachrichtungen zur Verfügung.
- Krankenhaus der Regelversorgung: Ein Krankenhaus der Regelversorgung muss über die Fachrichtungen Chirurgie und Innere Medizin verfügen, bei entsprechendem Bedarf auch über die Fachrichtungen Gynäkologie, Geburtshilfe, HNO und Augenheilkunde, sowie in speziellen Einzelfällen auch Orthopädie und Urologie.
- Krankenhaus der Schwerpunktversorgung: Ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung hat geringstenfalls eine Abteilung für Innere Medizin, sowie getrennte Abteilungen für Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Radiologie und Anästhesie. Neben den Fachrichtungen der Regelversorgung können nach Bedarf auch Pädiatrie, Neurologie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vorgehalten werden.
- Krankenhaus der Maximalversorgung: Ein Krankenhaus der Maximalversorgung muss im Rahmen des Bedarfs mit seinen Leistungsangeboten über die Schwerpunktversorgung wesentlich hinausgehen. Es soll über entsprechende hoch differenzierte medizinisch-technische Einrichtungen, z.B medizinische Großgeräte wie Computertomographie oder Kernspintomographie, verfügen. Solche Aufgaben werden z.B. von Universitätskliniken und berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken wahrgenommen.
(Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, bmg.bund.de und Wikipedia, wikipedia.de)
Einweisung und Entlassung
Eine Einweisung in ein Krankenhaus erfolgt normalerweise durch einen niedergelassenen Arzt. Die bislang sehr rigorose Trennung von ambulanter Behandlung und stationärer Versorgung kann unter anderem dazu führen, dass einige Untersuchungen aufgrund mangelnder Kooperation zwischen einweisenden Ärzten und Krankenhäusern mehrfach wiederholt werden. Dies ist eine Vorgehensweise, die unwirtschaftlich ist und auch nicht im Interesse der Patienten liegt. Damit solche strikten Grenzen zwischen den Versorgungsbereichen überwunden werden, arbeiten Krankenhäuser im Rahmen von integrierten Versorgungsformen mit niedergelassenen Ärzten in Netzwerken zusammen. Zudem können Krankenhäuser in manchen Fällen selbst ambulante Leistungen anbieten, wie etwa bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder Aids.
Pflegebedürftige Menschen, die aus einem Krankenhaus entlassen werden, stehen oftmals hilflos vor einer neuen Situation. Durch das so genannte Entlassungsmanagement sollen vor allem die Krankenhäuser einen reibungslosen Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung, zur Rehabilitation oder Pflege der Patienten gewährleisten. Nach der Entlassung von Pflegebedürftigen aus dem Krankenhaus, müssen Pflegeeinrichtungen einbezogen werden. Hierbei soll eine enge Kooperation zwischen dem Krankenhaus und den Pflegeberatern stattfinden, die mit der
Pflegereform eingeführt worden ist.
Organisation der Krankenhäuser
Die stationäre Versorgungslandschaft hat diverse Träger. Neben den Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft werden stationäre Einrichtungen auch von freigemeinnützigen Trägern, wie z.B. Wohlfahrtsverbänden, oder privaten Trägern betrieben. Diese Mannigfaltigkeit bildet sich auch in der Mitgliederstruktur der Deutschen Krankenhausgesellschaft ab. Die
DKG ist der bundesweite Zusammenschluss der zwölf Spitzen- und 16 Landesverbänden aller Krankenhausträger. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, bmg-bund.de )
Krankenhausstatistik
Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft gibt es aktuell 2.104 Krankenhäuser in Deutschland, die jährlich rund 17 Millionen Menschen versorgen. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Betten liegt bei 506.954. Aufgrund eines konstanten Kapazitätsabbaus ist die Zahl der Betten von 685.976 in 1990 um mehr als 26 Prozent reduziert worden. Für jeweils 100.000 Einwohner stehen derzeit 616 Betten zur Verfügung. Deutsche Krankenhäuser beschäftigten insgesamt 792.299 Menschen. Davon sind 126 Ärzte und 666.299 nicht ärztliches Personal. Die Verweildauer der deutschen Patienten in den deutschen Krankenhäusern hat sich seit 1990 im Durchschnitt von 13,2 Tagen auf 8,3 Tage reduziert. Gleichzeitig werden etwas mehr als 20 von 100 Einwohnern im Jahr in einem deutschen Krankenhaus versorgt bzw. behandelt.
(Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, Stand 2007, dkgev.de)
Finanzsituation des Krankenhaussektors: Die Lage ist kritisch
Die finanziellen Ressourcen deutscher Krankenhäuser sind durch die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre immer knapper geworden. Dieser Trend wird sich zukünftig im gesamten Gesundheitswesen fortsetzen. Die stets größer werdende Zahl der älteren Menschen und Langzeitkranken stellen deutsche Krankenhäuser vor eine neue Herausforderung. Eines der größten Ziele für die Krankenhäuser ist die Erhöhung ihrer Wirtschaftlichkeit, um auch zukünftig sowohl eine patientennahe und flächendeckende Versorgung, als auch eine hohe Qualität der Behandlung zu gewährleisten. (Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, Stand 2007, dkgev.de)
Insolvenzgefahr für viele Krankenhäuser
Krankenhäuser werden im Jahr 2009 3,5 Milliarden Euro mehr Geld von den Krankenkassen erhalten, doch die Finanzlage deutscher Krankenhäuser bleibt gegenwärtig ziemlich kritisch und heterogen.
Nach der Studie "Krankenhaus Rating Report 2007" von RWI Essen, ADMED GmbH und dem Institute for Health Care Business GmbH hat sich zwar die Finanzlage etwas verbessert, doch weitere Anstrengungen sind nötig. Denn ohne einschlägige Maßnahmen sind mehr als 40 Prozent der deutschen Krankenhäuser bis zum Jahr 2020 von Insolvenz bedroht. Solche apokalyptische Folgen können nur durch weitere Kostensenkungsmaßnahmen und verstärkte marktwirtschaftliche Elemente verhindert werden. Dies könnte wiederum bis zum Jahr 2020 die Schließung jedes fünften Krankenhauses bedeuten. Zu solchen Ergebnissen kommt das "Krankenhaus Rating Report 2007“ nach Bewertung der Jahresabschlüsse von etwa 600 deutschen Krankenhäusern. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass derzeit 66 Prozent der bewerteten Krankenhäuser finanziell im sicheren grünen Bereich, 15 Prozent im gelben und 19 Prozent im gefährdeten roten Bereich liegen.
Gegensteuernde Maßnahmen notwendig
In den kommenden Jahren muss der Krankenhaussektor mit vielen Änderungen rechen: Die Anzahl von ambulanten Operationen wird zunehmen, die Verweildauer der Patienten wird sinken und die öffentliche Förderung wird zurückgehen. Wenn keine Maßnahmen getroffen werden, die solchen und weiteren Faktoren entgegen stoßen, wird sich das Bewertungsbild des Krankenhaussektors dramatisch verändern: Bis zum Jahr 2020 würden nur noch rund 50 der Krankenhäuser im grünen Bereich, lediglich 7 Prozent im gelben und 44 Prozent im roten Bereich liegen. Fazit: Fast die Hälfte der deutschen Krankenhäuser wäre einem erhöhten Insolvenzgefahr ausgesetzt. Es ist jedoch zu vermuten, dass die deutschen Krankenhäuser Maßnahmen treffen werden, um solch eine Entwicklung zu vermeiden. Der heutige Stand könnte gehalten werden, wenn die Krankenhäuser im gelben Bereich in den nächsten sechs Jahren ihre Kosten um 0,2 Prozent und die im roten Bereich zwischen 0,3 und 2 Prozent reduzieren würden.
Marktbereinigung erforderlich
Eine Marktbereinigung würde die Lage des Krankenhaussektors verbessern, z.B. wenn bis zum Jahr 2020 jährlich die 1,5 Prozent der Krankenhäuser mit dem jeweils schlechtesten Rating, insgesamt etwa 22 Prozent, schließen würden. Die verbleibenden ertragreichen Krankenhäuser könnten besser ausgelastet werden und die Überkapazitäten an Krankenhausbetten könnte abgebaut werden. Die Überkapazitäten an Krankenhausbetten liegen derzeitig bundesweit zwischen 5 und 7 Prozent und wenn sich nichts verändert, werden sie bis 2020 mit regionalen Unterschieden bei 35 bis 40 Prozent liegen. Eine solche Marktbereinigung wird bis 2020 höchstwahrscheinlich viele große, öffentlich-rechtliche und akademische Lehrkrankenhäuser betreffen. Die Trägerstruktur wird sich verändern u.a. durch Fusionen und Privatisierungen und sich in Richtung privater Trägerschaft entwickeln.
Mehr Marktwirtschaft erwünscht
Damit deutsche Krankenhäuser auch zukünftig gesichert werden können, müssen in den Krankenhaussektor mehr marktwirtschaftliche Elemente fließen. Mehr Freiheiten für den Beitragszahler könnten zu einer stärkeren Entfaltung der Gesundheitswirtschaft beitragen. Dies wäre zum Beispiel durch eine Basisversorgung für die gesamte Bevölkerung, die weniger Leistungen als die gegenwärtige gesetzliche Krankenversicherung enthält, die aber mit Hilfe eines Markt für private Zusatzversicherungen oder Selbstzahler vervollständigt werden könnte, der Fall.
(Quelle: "Krankenhaus Rating Report 2007" von RWI Essen, ADMED GmbH und der Institute for Health Care Business GmbH, auf innovatiosreport.de)




