Integrierte Versorgung: Die Versorgungsform der Zukunft

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Die gesundheitliche Versorgung umfasst drei wesentliche Bereiche: Die Primärversorgung bzw. ambulante Behandlung durch niedergelassene Ärzte, die Akutversorgung bzw. stationäre Versorgung im Krankenhaus und die Rehabilitation. Eine Reihe diverser medizinischer und nicht medizinischer Helfer in diversen Einrichtungen des Gesundheitswesens wird für eine steigende Zahl von Patienten mit chronischen Erkrankungen oder Mehrfacherkrankungen notwendig. Ein modernes Gesundheitssystem soll sicherstellen, dass möglichst jeder Patient mit Gesundheitsproblemen zum richtigen Moment in die richtige Einrichtung gelangt, welche eine möglichst angemessene und beständige, funktionierende und effiziente Versorgung gewährleistet. Damit dies gelingt, soll nicht nur die Qualität und Kompetenz in den einzelnen Einrichtungen verbessert werden, sondern insbesondere die Funktionsweise des ganzen Gesundheitssystems. Der Gesetzgeber hat durch die Gesundheitsreform 2004 die die erforderlichen Weichen für das Konzept der integrierten Versorgung und somit für eine optimale Versorgung der Patienten gestellt.

Die Integrierte Versorgung umfasst folgende Leistungsbereiche des Gesundheitswesens: die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung von Patienten. Durch die integrierte Versorgung sollen die oben genanten Leistungsbereiche besser koordiniert werden. Das Ziel der integrierten Versorgung ist die Bereitstellung von umfangreichen, koordinierten bzw. vernetzten und kontinuierlichen Dienstleistungen, welche einen einwandfreien Versorgungsprozess entlang der gesamten Versorgungskette der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung ermöglichen sollen. Das ärztliche Personal in Praxen und Krankenhäusern soll miteinander verstärkt kooperieren, aber auch mit nicht ärztlichen Leistungserbringern wie Apothekern, Krankengymnasten oder Psychologen. Solch eine Vernetzung soll vor allem den Patienten zugute kommen. Denn die Grundvoraussetzungen für eine gute und effiziente Versorgung sind ein besserer Informationsaustausch zwischen allen Mitwirkenden und eine gemeinschaftliche Arbeit an einem genau definierten Therapieziel.

In deutschen Gesundheitswesen rückt die Vernetzung der einzelnen medizinischen und nicht medizinischen Versorgungsbereiche ins Zentrum der Behandlung und wird sowohl systematisch als gezielt gefördert. Die Beteiligten im Gesundheitssystem werden zu Partner, die zusammenarbeiten und ihre jeweiligen Leistungen auf ein gemeinsames Behandlungsziel hin koordinieren. Demzufolge verbessert sich auf merkbarer Weise die Qualität der medizinischen Versorgung. Die Beteiligten im Gesundheitswesen haben verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung von integrierten Versorgungspartnerschaften. Für Krankenkassen ergeben sich z.B. mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung mit Beteiligten im Gesundheitswesen. Auch ohne Beteiligung der kassenärztlichen Vereinigungen sind Verträge zur integrierten Versorgung möglich. Das heißt: Krankenkassen können Einzelverträge mit Leistungsanbietern oder Anbietergemeinschaften aus niedergelassenen Medizinern, Krankenhausärzten und Therapeuten abschließen. Der Gesetzgeber hat auch finanzielle Anreize für eine bessere Vernetzung geschaffen. Seit dem Jahr 2004 stehen den Krankenkassen jedes Jahr bis zu ein Prozent der Honorarsummen für Vertragsärzte und Krankenhäuser zur Verfügung für die Anschubfinanzierung von integrierten Versorgungsprojekten.

Die Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung zeigt mittlerweile klare Wirkung. Partner im Gesundheitssystem haben viele Verträge zur integrierten Versorgung  abgeschlossen. Durch innovative Versorgungsmodelle und Kooperationen wird die strikte und „statische“ Separation von ambulanter, stationärer und rehabilitativer Medizin aufgehoben. Die Patienten werden bei der integrierten Versorgung qualitätsgesichert und in sektoren- und  fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und andere Heilberufe können kooperieren und für den notwendigen Wissensaustausch sorgen. Die Behandlung von wichtigen Volkskrankheiten rückt immer mehr in den Mittelpunkt. Integrierte Versorgungsmodelle werden für zahlreiche Krankheitsbilder angeboten. Die Vernetzung ist vor allem für komplizierte Behandlungsprozesse geeignet, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer teilnehmen, z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen oder Bandscheibenerkrankungen etc.

 

Vorteile der integrierten Versorgung für die Patienten

  • Patienten sind in eine organisierte Behandlungskette eingebunden. Dadurch wird ihnen die mühsame Suche nach den richtigen Spezialisten erspart.
  • Patienten vermeiden kostspielige Doppel- und Mehrfachuntersuchungen, sowie überflüssige Belastungen.
  • Liegezeiten in den Krankenhäusern verkürzen sich.
  • Übergänge von ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung werden besser koordiniert, somit entfallen lange Wartezeiten.
  • Durchführung der Behandlung nach definierten Behandlungswegen, sowie auf dem modernsten Stand des medizinischen Wissens. Die medizinischen Leistungserbringer bieten in vielen integrierten Versorgungsprojekten Garantiezusagen für ihre Leistungen.
  • Folgeerkrankungen werden mittels vereinheitlichten Nachuntersuchungen nach Abschluss der stationären und rehabilitativen Behandlung vermieden oder begrenzt.
  • Viele Krankenkassen bieten den eigenen Versicherten spezielle Boni für die Teilnahme an der integrierten Versorgung.

 

Medizinische Versorgungszentren

Medizinische Versorgungszentren umfassen Ärzte, Therapeuten und weitere Heilberufler (z.B. Physiotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger), die allesamt bei der Patientenbehandlung eng zusammenarbeiten. Arzneimittel werden somit besser abgestimmt und Doppel- oder Mehrfachuntersuchungen vermieden.
Der Patient erhält eine qualitativ ausgezeichnete medizinische Versorgung aus einer Hand. Die enge Kooperation zwischen Ärzten, Therapeuten und anderen Heilberuflern, die gemeinsame Verständigung über den Verlauf der Krankheit, die Behandlungsziele und die anzuwendende Therapie sind ein unmittelbarer Vorteil für den Patienten. Ebenso gut aufeinander abgestimmt sind sogenannte Praxisnetze, auch wenn sie nicht unter einem Dach sind. Hierbei handelt es sich um vertraglich vereinbarte Kooperationen von niedergelassenen Ärzten, an denen sowohl Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, als auch Angehörige von anderen Gesundheitsberufen partizipieren dürfen. Solch eine Zusammenarbeit dient u.a. der Erfüllung von bestimmten Versorgungsaufträgen, der Qualitätssicherung und der Teilnahme an der integrierten Versorgung.

 

Vollstationäre Versorgung

Die vollstationäre Pflege wird einem Patienten gestattet, falls eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse kann die Dringlichkeit einer vollstationären Pflege vom MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, prüfen lassen. Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe III müssen nicht überprüft werden, weil bei ihnen die Notwendigkeit einer vollstationären Pflege vorausgesetzt wird. Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Sachleistungsbetrag, den so genannten Pflegesatz, an das Pflegeheim. Die Sachleistung gilt nur für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege, sowie die soziale Betreuung in dem Pflegeheim.
Die betreute Person muss die Kosten, die den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung übersteigen, selbst tragen. Dazu gehören z.B. Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Investitionskosten und Kosten für bestimmte Komfortleistungen. Der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag darf 75 Prozent des tatsächlichen Entgelts des Heimes nicht übersteigen. Der Heimentgelt umfasst den Pflegesatz, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie gesondert berechenbare Investitionskosten.

Bei der vollstationären Pflege muss klar gemacht werden, wie die Verantwortlichkeit von Pflegeeinrichtung oder Krankenkasse für die Bereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel zu regeln ist. In den kommenden Jahren werden sich Leistungen in der Pflegestufe III in der vollstationären Pflege wie folgt verbessern:

Zeitraum Pflegestufe III Pflegestufe III (Härtefall)
Bis 30.06. 2008 1.432 Euro 1.688 Euro
Ab 01.07. 2008 1.470 Euro 1.750 Euro
Ab 01.01.2010 1.510 Euro 1.825 Euro
Ab 01.01.2012 1.550 Euro 1.918 Euro


Man hat eine Leistungserhöhung in den Pflegestufen I und II zugunsten der Leistungsverbesserungen im häuslichen Bereich nicht wahrgenommen, damit der Grundsatz "ambulant vor stationär" sich stärker als bislang auswirkt.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, www.bmg.bund.de)

 

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