Gesundheitssystem
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Das Gesundheitssystem in Deutschland baut auf staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen des Bundes und der Länder auf. Es umfasst ein System von Einrichtungen und gesundheitsbezogenen Dienstleistungen wie z.B. die ärztliche und nichtärztliche Versorgung, ambulante und stationäre Versorgung, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Wesentliche Aspekte des Gesundheitssystems sind seine Organisation in eine gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung, Finanzierung und Leistungserbringung. (Quelle: www.aok-bv.de/lexikon/index.html)
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung besteht aus den gesetzlichen Krankenkassen. Krankenkassen sind Träger der sozialen Krankenversicherung. Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Ersatzkassen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung und die Knappschaft. Alle Krankenkassen sind im
GKV-Spitzenverband organisiert. Seit dem 1. Juli 2008 nimmt der GKV-Spitzenverband diejenigen gemeinsamen und einheitlichen Aufgaben wahr, die ihm übertragen sind. Die Krankenkassen verwalten sich selbst. Sie sind Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts.
Krankenkassen durchführen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht organisatorisch und finanziell selbstständig. Es gibt den Verwaltungsrat und den Vorstand bei Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen als Organe der Selbstverwaltung. Der Verwaltungsrat wählt die Mitglieder des Vorstands. Die Geschäfte werden von einem hauptamtlichen Vorstand geführt. Die Organe werden in der Regel paritätisch aus Versicherten und Arbeitgeber besetzt. Bei Ersatzkassen umfasst der Verwaltungsrat nur Vertreter der Versicherten, bei Betriebskrankenkassen den Arbeitgeber oder seinen Vertreter, und bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird statt des Verwaltungsrats eine Vertreterversammlung gebildet.
Die Vertreter des Verwaltungsrats werden von Versicherten und Arbeitgebern alle sechs Jahre durch Geheimwahl gewählt. Sozialversicherungswahlen sind das demokratische Kernstück der Sozialversicherung. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt, sie sind frei und geheim. Versicherte und Arbeitgeber wählen die Vertreter ihrer Gruppe getrennt basierend auf Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Selbstverwaltungsgremien der Ersatzkassen werden dagegen nur aus Vertretern der Versicherten gebildet.
(Quelle: Deutsche Sozialversicherung, www.sozialversicherung-deutschland.de)
Für einzelne Krankenkassen, z.B. die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, ist es möglich, sich zu Landes- und Bundesverbänden zusammenschließen. Es werden keine neue Ersatzkassen mehr zugelassen. Zudem sind Krankenkassen für den Einzug der von den Arbeitgebern überwiesenen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen zuständig. Seit 1995 sind bei den Krankenkassen auch die Pflegekassen errichtet. Außerhalb der Krankenkassen besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern (Krankenversicherung). Seit 1996 besteht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen Wahlfreiheit für Pflichtversicherte. Nur für die Seekrankenkasse und die Bundesknappschaft gibt es eine gesetzlich geregelte Zuständigkeit. (Quelle: www.wissen.de, Erscheinungsort: Gesundheitsberichterstattung des Bundes)
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist ein Teil der Individualversicherung. Die verbreitetste Form ist die Krankheitskostenversicherung. Diese ersetzt Vermögensschäden als Folge der erforderlichen Krankheitsbehandlung: Versicherungsleistungen für ärztliche Besuche, Operation, Krankentransport, Krankenhauspflege, Arzneien und Heilmittel, Wochen- und Geburtshilfe, Zahnbehandlung. Durch Zusatztarife können höhere Operations- und Krankenhauskosten, sowie Sterbegeld einbezogen werden. Damit der Einkommensausfall während einer Krankheit gedeckt werden kann, ist auch eine Versicherung mit Kranken-Tagegeld möglich. (Quelle: www.wissen.de, Erscheinungsort: Gesundheitsberichterstattung des Bundes)
Rund 90 Prozent der Bürger gesetzlich versichert
Etwa 90 Prozent der Bundesbürger sind über eine der zurzeit 262 (Stand vom 1. Juli 2005) gesetzlichen Kassen gegen Krankheitsrisiken abgesichert. Die Leistungsansprüche sind für alle Mitglieder annähernd gleich und im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Beiträge richten sich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt des Mitglieds: Der Arbeitgeber führt monatlich im Namen des Arbeitnehmers einen bestimmten Prozentsatz des Gehalts an die jeweilige Krankenkasse ab, einen eben so hohen Betrag zahlt der Arbeitgeber selbst. Familienmitglieder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben mit Arztrechnungen nichts zu tun. Mitglieder können einen Arzt konsultieren und dieser rechnet über die so genannte Kassenärztliche Vereinigung ab. (Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes, www.gbe-bund.de)
Lediglich 9 Prozent der Bürger privat versichert
Etwa Prozent der Bürger sind privat krankenversichert. Hierbei richten sich die Prämien nach dem vereinbarten Leistungsumfang, dem allgemeinen Gesundheitszustand und dem Geschlecht, sowie dem Eintrittsalter des Versicherten. 2,3 Prozent sind anderswo versichert, z.B. Bundeswehrangehörige, Zivildienstleistende oder Sozialhilfeempfänger. Lediglich rund 0,1 Prozent bis 0,3 Prozent sind ohne Krankenversicherungsschutz. Neben den Versicherungsleistungen tragen Selbstbeteiligungen oder Patientenzuzahlungen zu einem steigenden Anteil der Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems bei. In einigen Sektoren gibt es Zuschüsse oder Kostenbeteiligungen von dem Staat oder von gemeinnützigen Organisationen. (Quelle: www.wikipedia.de)
Finanzierung
Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf einem Sozialversicherungssystem, das sich durch Beiträge aus gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanziert und in welchem die Leistungen überwiegend von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von privaten Anbietern erbracht werden. Das Gesundheitssystem wird vornehmlich über die Versicherungsbeiträge finanziert, die mit manchen Ausnahmen paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden. Das Paritätsprinzip wird immer mehr durch das Eigenverantwortungsprinzip ersetzt, d.h.: Die Kosten werden nicht mehr wie bisher solidarisch auf alle Bürger verteilt, sondern der einzelne Bürger bekommt abhängig von den individuellen Krankheitsrisiken unterschiedliche Kosten zugeschrieben.
Kosten und Beschäftigung
Das deutsche Gesundheitssystem ist sehr kostspielig. Es gehört zu den Teuersten weltweit. Im Vergleich zu den OECD-Ländern hatte Deutschland im Jahr 2006 das viert teuerste Gesundheitssystem. Die Gesundheitsausgaben lagen etwa bei einem Anteil von 10,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. 77 Prozent der Kosten wurden von der öffentlichen Hand getragen. Der OECD-Durchschnitt lag bei 73 Prozent. Ebenso ist die Dichte des eingesetzten Personals in Deutschland im OECD-Vergleich überdurchschnittlich hoch: Auf 1000 Einwohner resultierten 3,5 niedergelassene Ärzte (3,1 OECD Durchschnitt) und 9,8 Krankenpfleger (9,7 OECD-Durchschnitt). (Quelle: OECD Health Data 2008, www.oecd.org)
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren zum 31. Dezember 2007 rund 4,4 Millionen Menschen in Deutschland und damit etwa jeder zehnte im Gesundheitswesen beschäftigt. Im Jahr 2007 gab es im Gesundheitswesen damit rund 63 000 Arbeitsplätze mehr als im Vorjahr. Das entspricht einem Beschäftigungsanstieg von 1,5 Prozent. Der starke Beschäftigungszuwachs zwischen 2006 und 2007 erklärt sich insbesondere durch zusätzliche Arbeitsplätze in den Gesundheitsdienstberufen, z.B. im Bereich Physiotherapie und den sozialen Berufen, hier vor allem in der Altenpflege.
Im Jahr 2007 arbeitete die Mehrzahl der Beschäftigten, rund 84 Prozent, mit je 1,8 Millionen Personen in Einrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären Gesundheitsversorgung. Im ambulanten Sektor sind zwischen 2006 und 2007 etwa 41000 zusätzliche Arbeitsplätze entstanden, die vorwiegend von den Einrichtungen der ambulanten Pflege und den Praxen übriger medizinischer Berufe getragen wurden. In der stationären und teilstationären Gesundheitsversorgung sind weitere 17.000 Arbeitsplätze geschaffen worden. In diesem Bereich gab es besonders starke Personalzunahmen in Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege. Die Zahl der vollzeitig Beschäftigten im Gesundheitswesen lag im Jahr 2007 bei 3,3 Millionen und ist somit zwischen 2006 und 2007 um 35. 000 bzw. 1,1 Prozent angestiegen. Es muss dennoch unterstrichen werden, dass der starke Beschäftigungszuwachs im Gesundheitswesen im Jahr 2007 beinahe ausschließlich auf die steigende Zahl von Teilzeitbeschäftigten, etwa 61000 bzw. 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr, zurückzuführen ist.
(Quelle: "Beschäftigung im Gesundheitswesen steigt weiter an", Pressemitteilung Nr. 490 vom 17. Dezember 2008 des Statistischen Bundesamtes Deutschland, www.destatis.de)




